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Zur Bahnordnung

Dienstag, 12. Mai 2009

OFFROAD BAHNORDNUNG

Dieser Ordnung und den Instruktionen des Vorstandes ist unbedingt Folge zu leisten! Jedes Mitglied, Benutzer und Besucher erklären sich mit diesen Regeln einverstanden und sorgen für deren Einhaltung!


Die Bahn ist auf Privatgrund und daher Unbefugten das Betreten und Benutzen verboten. Zuwiderhandlungen werden zur Anzeige gebracht.


Gastfahrer dürfen die Bahn nur zu den Öffnungszeiten am Wochenende nach Bezahlung der Tagesgebühr von EUR 5,-, Mitglieder auch in den Öffnungszeiten während der Woche benutzen. Der Mitgliedsausweis muss jederzeit auf Verlangen vorzeigbar sein.


Vereinsmitglieder sind verpflichtet, Fahrern ohne Berechtigung das Fahren zu verbieten.


Jeder Fahrer muss für diesen Modellsport Haftpflicht versichert sein. ( privat oder über ÖFMAV)


Jeder Fahrer muss seine Frequenz vor dem Einschalten auf der dazu vorgesehenen Tafel gut leserlich notieren und auf Dopplungen kontrollieren!


Der Verein trägt weder Haftung für Personen, noch für Sachwerte. Wichtige Wertsachen sollten in den Autos gelassen werden.


Jeder ist für sich selbst verantwortlich! Alle BahnbenützerInnen haften auch für die von Ihnen mitgebrachten Begleitpersonen, und sind auch dafür verantwortlich, dass diese die Bahnordnung befolgen. Eltern haften für ihre Kinder!


Der Platz, die Bahn und die Einrichtungen des Vereines sind sauber zu halten und nach besten Wissen und Gewissen zu behandeln! Schäden aller Art sind sofort zu melden!


Jeder Teilnehmer verhält sich fair und kameradschaftlich. Auf ungeübte Fahrer oder Kinder ist Rücksicht zu nehmen. Streitigkeiten werden auf keinen Fall auf der Bahn ausgetragen und auch sonst sind jegliche Konflikte zu vermeiden!


Jeder Teilnehmer verwendet eigenes, mitgebrachtes Werkzeug und Treibstoff. Fremdes Eigentum darf nur mit ausdrücklicher Erlaubnis des Besitzers verwendet werden. Zur Sicherheit hat jeder sein Eigentum zu kennzeichnen.


Um Ärger mit Anrainern zu vermeiden ist die Bahn nur zu erlaubten Zeiten und nur die ausgewiesenen Parkplätze zu benutzen! Bei Auslastung ist der Vorstand zu informieren und deren Instruktionen zu folgen!


Bei Verstoß gegen diese Bahnordnung, kann durch ein Vorstandsmitglied des Vereines ein sofortiger Platzverweis an den/die BahnbenützerIn ausgesprochen werden. Tageskarten sowie Jahreskarten verlieren bei einem Platzverweis Ihre Gültigkeit und sind sofort zu retournieren.

Lords of Buggys

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